Die nachstehenden Gewährleistungsbedingungen der
regeln Ihre Rechte als Verbraucher gegenüber KECKEX im Falle von Material- oder Fabrikationsfehlern Ihres KECKEX-Produkts. Hier finden Sie Informationen zum Umfang, zur Dauer und Geltendmachung der Gewährleistung.
Durch die von KECKEX eingeräumte Gewährleistung bleiben Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer des Produktes unberührt. Ist Ihr Produkt fehlerhaft, können Sie sich daher in jedem Fall und ohne Einschränkungen auch an den Verkäufer des Produktes wenden.
Die Gewährleistungsfrist beginnt für alle Produkte jeweils mit dem Kaufdatum durch den Endnutzer.
a. Neugeräte
b. Gebraucht- und Vorführgeräte
Auf alle Gebraucht- und Vorführgeräte sowie Lagermaschinen, direkt von KECKEX bezogen, gewähren wir eine reguläre Gewährleistung von 12 Monaten. Werden die Maschinen innerhalb von 12 Monaten ab Rechnungsdatum verkauft, gilt die Gewährleistung von 12 Monaten ab dem Verkaufsdatum und der Registrierung über unser Service-Portal.
c. Reparaturen
Für alle durch KECKEX durchgeführten Reparaturen gewähren wir eine Gewährleistung von 12 Monaten auf den Umfang der Reparatur.
d. Ersatzteile
Für Ersatzteile gewähren wir bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine Gewährleistung von 12 Monaten.
Durch Ersatzlieferungen aus Gewährleistungsgründen oder kostenlose Nachbesserungen in der Gewährleistungszeit tritt weder eine Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungszeit ein, noch beginnt die Gewährleistungszeit von Neuem.
Um während der Gewährleistung auftretende Material- oder Herstellungsfehler gegenüber KECKEX geltend zu machen, erkundigen Sie sich bitte über die einzelnen Möglichkeiten im KECKEX Service-Portal unter www.keckex.com oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
Für die Anerkennung jeglicher Gewährleistungsansprüche ist die Vorlage eines maschinell erstellten Kaufbeleges (Kopie ausreichend) erforderlich, aus dem Kaufdatum und Typenbezeichnung hervorgehen. Diese Kopie muss bei eventuellen Einsendungen beigelegt werden. Zusätzlich wird ein korrekt und vollständig ausgefüllter Gewährleistungsantrag benötigt. Dieser ist im Service-Portal auf www.keckex.com erhältlich.
Die Gewährleistung erlischt, wenn Fehler oder Mängel zurückzuführen sind auf:
¹ Die Gewährleistung beginnt mit dem Datum des Kaufes.
² Durch regelmäßige Wartungen laut KECKEX Servicebericht (mindestens einmal pro Jahr) wird die Gewährleistungsdauer auf 24 Monate verlängert. Die Wartung kann direkt bei KECKEX oder einem teilnehmenden Fachhändler bzw. Vertriebspartner erfolgen. Voraussetzung ist die Registrierung der Maschine im Service-Portal innerhalb von 3 Monaten ab Kaufdatum.